Und das war der f**** von mindfactory. Die wollten auch nicht
Sehr geehrter Herr Atomic Frost,
wir nehmen Bezug auf die bisher mit Ihnen geführte Korrespondenz.
Das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls haben wir bestritten.
Ohne den Nachweis, dass der von Ihnen gerügte Mangel bereits bei der Ablieferung der Ware an Sie vorgelegen hat, steht Ihnen kein Anspruch auf die Gewährleistung und damit auf die Lieferung einer neuen Ware oder Rückzahlung des Kaufpreises zu.
Da Ihrer Reklamation kein Nachweis beilag, haben wir Ihre Reklamation ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und im Wege der Kulanz zur Bearbeitung an unseren Vorlieferanten weitergeleitet.
Unser Vorlieferant hat uns die Gutschrift erteilt, die wir Ihnen übersendet haben.
Bei einem Rücktritt sind die ausgetauschten Leistungen gem. § 346 Abs. 1 BGB zurück zu gewähren. Die Ware hatten Sie uns bereits übergeben.
Wir sind gem. § 346 Abs. 1 BGB berechtigt, von Ihnen Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu verlangen.
Der BGH hatte mit seinem Urteil vom 16.09.2009 Az. VIII ZR 243/08 entschieden, dass bei einem Rücktritt ein Nutzungswertersatz gem. § 346 Abs. 1 BGB vom Käufer zu zahlen ist.
Da Sie die Ware mehrere Monate nutzen konnten, steht uns für diese Nutzungszeit ein Wertersatzanspruch zu, den wir in der Gutschrift Ihnen gegenüber abgerechnet haben.
Wir lehnen daher die Rückerstattung des gesamten Kaufpreises ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mindfactory Service Team
Nicki Baumgarten
Mindfactory AG
Sitz Wilhelmshaven
Amtsgericht - Registergericht – Oldenburg HRB 130461
Aufsichtsratsvorsitzender: Fred Mielimonka
Vorstand: Petra Clemen
Preußenstr. 14 a-c
26388 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 / 9131 - 013
Fax: 04421 / 9131 - 144