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Schwächere GeForce MX150 Variante in Ultrabooks entdeckt

NVIDIA hat im Mai letzten Jahres die mobile GPU GeForce MX150 auf den Markt gebracht. Das Team von Notebookcheck hat herausgefunden, dass es tatsächlich zwei Varianten der GeForce MX150 gibt

Sie Standard-Variante 1D10 und die etwas langsamere 1D12-Variante. Normalerweise würde dies keine Alarme auslösen. Allerdings unterscheiden weder NVIDIA noch der Hersteller die beiden Varianten voneinander. Käufer, die ein Ultrabook oder ein Notebook mit einer GeForce MX150 kaufen, müssen also Glück haben die bessere Karte zu bekommen. Sie haben keine Ahnung, welche Variante sich in dem Ultrabook befindet, bis sie ein Dienstprogramm wie GPU-Z ausführen. Aber wie wichtig ist der Leistungsunterschied zwischen den beiden Varianten? Schauen wir uns die Ergebnisse von Notebookcheck an.

 

Ausgehend von den Spezifikationen des GeForce MX150 verfügt die Standardvariante 1D10 über einen 1469-MHz-Kerntakt, einen 1532-MHz-Boost-Takt und einen 1502-MHz-Speichertakt. Notebookcheck hat diese Variante erstmals im MSI PL62 und Asus Zenbook UX430UN gesehen. Später entdeckten sie die untertaktete 1D12-Variante in den Lenovo Notebooks IdeaPad 320S, ZenBook 13 UX331UN, Xiaomi Mi Notebook Air 13.3, HP Envy 13 und ZenBook UX331UA.

Die 1D12-Variante hat einen Kerntakt von 937 MHz, einen Boost-Takt von 1038 MHz und einen Speichertakt von 1253 MHz. Auf Anhieb ist das eine 36-prozentige Reduzierung der Kerntaktung. Laut den 3DMark- und 3DMark-11-Tests können Verbraucher eine mit bis zu 25 Prozent weniger leistungsstarken Variante erwarten. Von den 13 von Notebookcheck getesteten Notebooks stehen die fünf Modelle mit der 1D12-Variante der GeForce MX150 ganz unten auf der Liste. Nvidias Versuch, die 1D12-Variante in dünne und leichte Notebooks zu schmuggeln, dürfte der 10W-TDP-Hülle im Vergleich zur 25W der ursprünglichen Variante entsprechen. Glücklicherweise erschien die 1D12-Variante nur in 13-Zoll-Notebooks.

Quelle: techpowerup

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AlexKL77
AlexKL77
6 Jahre zuvor

Das wäre doch mal wieder was für den Verbraucherschutz…