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Flug wegen schlechten Wetters annulliert. Gibt es eine Entschädigung?

Das EU-Luftfahrtrecht ist ein Regelwerk, das den Betrieb von Luftfahrzeugen in Europa regelt. Das Gesetz wird von der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) sowie auch nationalen Stellen durchgesetzt. Das Gesetz wurde seinerzeit geschaffen, um sicherzustellen, dass im wachsenden internationalen Flugverkehr kundenfreundlichen Standards geschaffen werden.

Beträgt eine Verspätung mehr als drei Stunden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wie viel sie anbieten, bleibt der Airline überlassen, bei einem Langstreckenflug sollten es aber mindestens 250 € oder 400 € sein. Die EU-Flugrechtsverordnung Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht allerdings keine Entschädigung für Ausfälle wegen schlechten Wetters vor. 

Wann annullieren Fluggesellschaften wegen Schlechtwetter?

Bei Annullierungen wegen schlechten Wetters annulliert wird, folgen die Fluggesellschaften unterschiedlichen Richtlinien. Beispielsweise storniert Iberia Flüge, wenn die Prognose eine Chance von weniger als 50 % vorhersagt, am Flughafen starten oder landen zu können. Die Fluggesellschaft wird auch Flüge stornieren, wenn sie von der EASA benachrichtigt werden, dass es auf der geplanten Route einen Sturm geben wird. Lufthansa wird Flüge stornieren, wenn es für das Flugzeug zu gefährlich ist, zu fliegen. Das ist auch dann der Fall, wenn ihre Flughäfen wegen Schnee- oder Glatteisgefahr geschlossen sind.

Die EU-Verordnung besagt, dass Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Passagiere für Flugverspätungen aufgrund von schlechtem Wetter zu entschädigen, und die einzige Ausnahme besteht darin, dass die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

Stornierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände 

Eine Fluggesellschaft kann einen Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände stornieren, wenn die Ursache der Verspätung auch bei bester Pflichterfüllung nicht zu verhindern ist. Das Gesetz besagt, dass eine Fluggesellschaft einen Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände stornieren kann, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder des Flugverkehrsmanagements erforderlich ist. In diesen Fällen erhalten Kunden dann zwar eine Erstattung Ihrer Ticketkosten, aber keine Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten.

In welchen Fällen werden Flüge ausnahmslos storniert?

Im Notfall können Fluggesellschaften einen Flug ausnahmslos stornieren. Es gibt aber auch andere Gründe, aus denen Fluggesellschaften Flüge stornieren muss und in denen trotzdem eine Entschädigung fällig wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Personal nicht ausreicht, um den Flug durchzuführen, oder wenn die Fluggesellschaft an einem bestimmten Tag kein Benzin mehr hat. Diese Umstände liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Führt eine Vernachlässigung zu einem Bruch des Vertrages mit dem Fluggast, kann dieser seine Rechte geltend machen.

Wo Anspruch prüfen lassen?

Schlechtes Wetter führt wie beschrieben nicht zu einem Anspruch gegen seine Fluggesellschaft. Handelt es sich allerdings um die Annullierung eines Fluges durch die Fluggesellschaft wegen schlechter operativer Planung, wie unzureichende Personalausstattung, oder technische Mängel am Flugzeug, ist die Fluglinie verantwortlich und muss die Schäden seiner Kunden bezahlen. Aufgrund der Komplexität trauen viele Kunden sich allerdings nicht zu, die Entschädigung selbst einzufordern. 

Dies ist auch der Grund, warum sich Dienstleister wie Flightright am Markt etabliert haben, die sich genau auf solche Fälle spezialisiert haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Entschädigung verdienen, sollten Sie sich unbedingt mit einem Sachbearbeiter des Unternehmens unterhalten und eine erste Einschätzung einholen. 

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